Amtssignatur gemäß E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg im elektronischen Wege gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg auf.


Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke gem § 19 Abs. 3 E-GovG


Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

 

Bildrechte: Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg

 
Amtssignatur der Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg


Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des E-Government-Gesetzes. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://pruefung.signatur.rtr.at/

Hinweis: Bitte speichern Sie das zu prüfende Dokument auf einen Datenträger, klicken Sie auf die Homepage und laden Sie dann das zu prüfende Dokument (mittels Button „Durchsuchen“, dann „Prüfen“) zur Prüfung hoch.

Ein Ausdruck des signierten Dokuments kann bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg, Schießstätte 12, 6800 Feldkirch, E-Mail: kija@vorarlberg.at, angefordert werden.