KiJa Wiki A-Z

A

Ausgehzeiten

Alter

Ausgehzeit

unter 14 Jahren

bis 23:00 Uhr

14 – 16 Jahre

bis 01:00 Uhr

ab 16 Jahren

ohne Begrenzung

 

 

 

Deine Erziehungsberechtigten können innerhalb diesen gesetzlichen Rahmen kürzere Ausgehzeiten für dich festlegen! Später darfst du nur noch unterwegs sein, wenn eine über 18-jährige Aufsichtsperson dabei ist, welche verantwortungsbewusst in deiner Nähe bleibt und sich darum kümmert, dass du die gesetzlichen Bestimmungen einhältst.

 

Broschüre #jugendschutz in Österreich

Ausweispflicht

Grundsätzlich besteht in Österreich für österreichische Staatsbürger KEINE Ausweispflicht.

 

Für den Erwerb von Alkohol/Tabakwaren und beim Ausgehen am Abend wird jedoch ein Ausweis benötigt um das Alter nachzuweisen.
Dazu dienen folgende amtliche Lichtbildausweise:

  • der österreichische Reisepass,
  • ein Personalausweis,
  • ein Identitätsausweis,
  • ein Führerschein,
  • aha Card

EU-Bürger brauchen in Österreich einen Reisepass oder Personalausweis (der Führerschein genügt nicht).

Drittstaatenangehörige müssen einen Identitätsnachweis (z. B. „Aufenthaltskarte“) mitführen.

 

www.oesterreich.gv.at

www.kija.at/a-z

Alkohol

Ab 16 Jahren darfst du Getränke, die nicht gebrannten Alkohol (z.B. Bier, Wein und Sekt) enthalten, kaufen und trinken. Gebrannten Alkohol (z.B. Schnaps, Whiskey, Rum und Liköre) darfst du erste ab 18 Jahren trinken. Vorsicht bei Mischgetränken (z.B. Alkopops und Cocktails) ist fast immer gebrannten Alkohol enthalten und dadurch erst ab Volljährigkeit erlaubt.

 

Broschüre #jugendschutz in Österreich

B

Beruf

Arbeit, Lehre und Beruf sind Themen, die alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen einmal beschäftigen.

Viele rechtliche Fragen und Antworten finden sich hier.

Weiters gibt es auch die Ausbildungspflicht. Das bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten dafür sorgen müssen das die Jugendlichen bis sie 18 Jahre alt sind eine Ausbildung machen.

 

www.ausbildungbis18.at

C

Chancengleichheit

Ein Kinderrecht der UN-Kinderrechtskonvention (diese gelten bis zum 18. Lebensjahr) ist das Recht auf Gleichheit, gleiche Chance.

 

Das bedeutet, dass alle jungen Menschen dieselben Rechte haben.

Unabhängig davon,

 

  • woher sie kommen, welche Sprache sie sprechen,
  • welche Hautfarbe sie haben,
  • oder ob sie ein Junge oder ein Mädchen sind.


Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Diskriminierung und Ungleichbehandlung, dann kann man sich an die kija wenden.

Computer, Konsole & Handy

Jugendliche, die gerne Zeit am Computer, mit der Konsole oder dem Handy verbringen, werden schnell als „süchtig“ abgestempelt.

Denn Erwachsene tun sich oft schwer zu verstehen, dass digitale Spiele ein Hobby sein können und viel Abwechslung und Spaß bringen.

Tatsächlich sind nur wenige Leute, die viel Zeit am Computer oder mit dem Handy verbringen, wirklich süchtig.

Wer tatsächlich an Computer- oder Handysucht leidet, hat eine ernsthafte Krankheit, die behandelt werden muss.

 

Computer, Konsole & Handy – Wann ist es zu viel?

D

Drogen

Illegale Drogen

Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc. ), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc. ), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.

 

Verboten ist der Erwerb, Besitz, das Anbieten, Überlassen (= Schenken oder z.B. jemanden mitrauchen lassen) sowie der Anbau von illegalen Drogen (z.B. Kokain, Opiate, Gras, Dope, Ecstasy, Benzos, bestimmte Pilze usw.).

Schon kleinste Mengen zum „Eigengebrauch“ sind strafbar.

Mehr dazu

 

Legale Drogen

Als „legal“ gelten Alkohol und Nikotin, wobei hier das Jugendgesetz beachtet werden muss (siehe Jugendgesetz).

„Damit es mir gut geht“

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich haben die Broschüre unter dem Titel „Damit es mir gut geht – Was Eltern über Kinderrechte wissen sollten“ überarbeitet und neu aufgelegt.

Diese soll jene Eltern in ihrer Haltung bestärken, welche Kinderrechte bereits als Selbstverständlichkeit ansehen und soll alle anderen Eltern dabei unterstützen, einen Einblick in die Welt der Kinderrechte zu erhalten.

 

„Jede Kind ist einzigartig, aber alle haben die gleichen Rechte.“

Christine Winkler-Kirchberger

(Kinder- und Jugendanwältin des Landes OÖ)

 

Die Broschüre steht ab jetzt zum kostenlosten Download hier zur Verfügung

 

Damit es mir gut geht

E

Erziehung

Die Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder und sind grundsätzlich für deren Erziehung und sicheres Aufwachsen verantwortlich.

Dabei ist das Wohl des Kindes immer die Grundlage.

Der Staat unterstützt die Eltern bei der Erziehung, wenn sie dabei Hilfe brauchen.

Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen und sie auch für andere gelten zu lassen.

Die goldene Regel lautet: Der Mensch gegenüber muss genau so behandeln werden, wie man selber behandelt werden möchte.

 

www.oesterreich.gv.at

G

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass du eigenständig rechtlich handeln kannst, d.h. einerseits Verpflichtungen eingehen und andererseits Rechte erwerben kannst.

Kinder und Jugendliche sind eingeschränkt geschäftsfähig – je nach Alter:

  • 0 – 6 Jahre – geschäftsunfähig, du dir aber Kleinigkeiten kaufen (z.B. Schoko-Riegel, Wurstsemmel, Limo, etc.)
  • 7 – 13 Jahren – beschränkt geschäftsfähig – kannst du Alltagsgeschäfte abschließen (z.B. Kauf einer Kinokarte, Zeitschrift) und auch Geschenke annehmen – sogenannte Taschengeldgeschäfte. Bei größeren Anschaffungen (z.B. Kauf eines MP3-Players) müssen deine Eltern zustimmen oder für dich handeln.
  • Ab 14 Jahren – beschränkt geschäftsfähig – darfst du mit deinem eigenen Geld (Taschengeld, Ferialgeld oder Lehrlingsgehalt) und mit Geschenken Geschäfte abschließen. Du darfst aber dadurch deine Grundbedürfnisse nicht gefährden.


Für größere Anschaffungen (wie z.B. Moped) brauchst du jedenfalls die Zustimmung deiner Eltern. Sogar wenn du das Geld dafür zusammengespart hättest, da diese Anschaffung Folgekosten mit sich bringt wie Versicherung, Reparaturen und Treibstoff.

  • Ab 18 Jahren – voll geschäftsfähig – Erwachsen (=Volljährig)


Broschüre Rechte und Pflichten

Broschüre Bundesministerium

H

Handy

Das Handy ist bei Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Es wird neben dem Telefonieren für viele andere Dinge verwendet und ist zu einem ständigen Begleiter geworden.

Um am Monatsende keine böse Überraschung zu erleben, ist es wichtig seinen Handytarif zu kennen und sein Handy sicher einzustellen, z.B. teure Mehrwertdienste sperren zu lassen.

Weiters ist es wichtig sein Handy und seine Daten entsprechend zu schützen. Aus diesem Grund wird ein PIN-Code und ein Passwort empfohlen.

 

www.saferinternet.at

Flyer „Handy – aber sicher!“

 

Jugendliche, die gerne Zeit am Computer, mit der Konsole oder dem Handy verbringen, werden schnell als „süchtig“ abgestempelt. Denn Erwachsene tun sich oft schwer zu verstehen, dass digitale Spiele ein Hobby sein können und viel Abwechslung und Spaß bringen. Tatsächlich sind nur wenige Leute, die viel Zeit am Computer oder mit dem Handy verbringen, wirklich süchtig. Wer tatsächlich an Computer- oder Handysucht leidet, hat eine ernsthafte Krankheit, die behandelt werden muss.

 

Broschüre „Computer, Konsole & Handy – Wann ist es zu viel?“

I

Internet

Da sich Inhalte und Fotos im Internet besonders rasch verbreiten, ist es wichtig, genau zu überlegen, was man ins Internet stellt, da nicht alles, was einmal veröffentlicht wurde, auch wieder gelöscht werden kann.

Wird man über einen längeren Zeitraum im Internet oder über das Handy beleidigt, bloßgestellt, bedroht oder belästigt, dann nennt man das Cyber-Mobbing.

 

www.saferinternet.at

Broschüre Cyber-Mobbing

J

Jugendgesetz

Im Österreichischen Kinder- und Jugendgesetz werden viele verschiedenen Themen festgelegt.

Siehe:

  • Alkohol
  • Ausgehzeiten
  • Medien
  • Tabac


Broschüre #jugendschutz in Österreich

K

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit dir im gemeinsamen Haushalt (z.B. aufgrund einer Scheidung), so hast du grundsätzlich das Recht auf regelmäßige und persönliche Kontakte. Sollten diese Kontakte sich negativ auf das Kindeswohl auswirken, dann müssen diese begleitet durchgeführt werden oder über das Gericht ein neues Kontaktrecht vereinbart werden.

Ab 14 Jahren kannst du auch selbst bei Gericht einen Antrag stellen.

 

www.oesterreich.gv.at

Broschüre „Deine Eltern trennen sich, aber nicht von dir“

L

Lehrlingsgehalt

Wenn du Lehrling bist, erhältst du wöchentlich oder monatlich eine Lehrlingsentschädigung, auch während der Berufsschulzeit.

Zusätzlich bekommst du noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bist unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert.

M

Medizinische Behandlungen

Medizinische Behandlungen sind vor allem Heilbehandlungen, wie z.B. das Verabreichen von Medikamenten (wie auch z.B. der Pille) sowie kosmetische Eingriffe.


Schönheitsoperationen sind unter 16 verboten, wenn es dafür keinen medizinischen Grund gibt. Zwischen 16 und 18 brauchst du die Einwilligung deiner Eltern und du musst vorher zu einer psychologischen Beratung.

Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung muss der Arzt einholen:

  • von den Eltern oder einem Elternteil bei jüngeren Kindern,
  • von dir selbst, wenn du reif genug bist die Tragweite und die Risiken des Eingriffs selbst einschätzen zu können. Das wird dir ab 14 Jahren zugetraut. Vorher hängt es von deiner Reife und der Größe des Eingriffs ab.


Ohne jegliche Patientenzustimmung darf der Arzt nur bei Lebensgefahr handeln! Außerdem muss der Arzt dich VOR der Behandlung verständlich aufklären, sich an seine Verschwiegenheitspflicht halten (ab 14 grundsätzlich auch deinen Eltern gegenüber).

 

www.patientenanwalt.com

O

Obsorge

Eltern haben für ihre Kinder Verantwortung. Dazu zählt man Pflege und Erziehung, die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung.


Wenn die Eltern nicht (mehr) verheiratet sind, kann die Obsorge beiden Elternteilen zustehen oder auch nur einem Elternteil.

Ab deinem 14. Geburtstag hast du das Recht, in Fragen der Obsorge selbst Anträge bei Gericht zu stellen.

 

www.oesterreich.gv.at

Broschüre Trennung/Scheidung

P

Polizei

Wenn der Polizei strafbare Vorfälle bekannt werden, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Dabei kann es sich um eine Straftat oder um eine Verwaltungsstraftat handeln.

Um mehr Informationen zu erhalten, vernimmt die Kriminalpolizei oftmals Personen entweder als Auskunftspersonen, Zeuginnen/Zeugen oder Beschuldigte.

Je nachdem, in welcher Rolle man befragt wird, hat man unterschiedliche Rechte. Es ist also wichtig, sich bereits vor einer Aussage genau zu erkundigen, in welcher Rolle man vernommen wird. Welche Rechte und Pflichten ihr jeweils habt, könnt ihr euch gerne bei der kija beraten lassen.

 

Wenn du unter 14 bist, darf dich die Polizei überhaupt nicht zu einer Straftat befragen, wenn keine Vertrauensperson dabei ist.

Wenn die Polizei bei der Einvernahme filmen will, braucht sie deine Zustimmung.

Versprechungen, zB dass die Strafe niedriger wird, wenn du gegen deine Freunde aussagst oder Drohungen sind nicht erlaubt.

Protokoll:

  • Lies das Protokoll gut durch bevor du es unterschreibst.
  • Wenn etwas anders geschrieben ist, als du es gesagt hast, verlange eine Korrektur, genauso, wenn zu viel oder zu wenig protokolliert wurde.
  • Wenn du einen außergerichtlichen Tatausgleich beantragen möchtest, kannst du das gleich bei der Einvernahme sagen und ins Protokoll schreiben lassen.
  • Setzte deine Unterschrift knapp unter den Text.
  • Du hast ein Recht auf eine Kopie des Protokolls.

 

Die Polizei leitet die Anzeige dann an das Gericht weiter. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Ein Antrag auf außergerichtlichen Tatausgleich ist immer noch möglich. Sobald ein Strafverfahren bei Gericht eingeleitet wird, werden deine Eltern und das Jugendamt verständigt.

 

Broschüre Rechte und Pflichten

Piercing

Eine schriftliche Einwilligung der zu piercenden/tätowierenden Person ist immer notwendig. Der Gesetzgeber hat klare Altersgrenzen festgesetzt:

  • Für ein Tattoo musst du mindestens 16 Jahre alt sein und du brauchst eine schriftliche Einwilligung deines Erziehungsberechtigten
  • Auch für das Piercing brauchst du, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, die schriftliche Einwilligung deines Erziehungsberechtigten.

 

Ausnahmen:

  • Wenn du mindestens 14 Jahre alt bist, brauchst du für das Piercen keine Unterschrift vom
  • Erziehungsberechtigten, wenn anzunehmen ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen verheilt.
  • Verboten ist das Tätowieren von Personen unter 16 Jahren.

Beim Tätowieren und Piercen handelt es sich rechtlich um einen operativen Eingriff. Ihr (und eure Eltern) müsst über die Risiken (Allergien, Entzündungen, Komplikationen …) und die Nachbehandlung (Hygiene, Entfernung des Piercings…) informiert werden und dies schriftlich bestätigen lassen.

Broschüre Tattoo und Piercings

R

Reisen

Wenn die erste eigene Reise oder der erste Urlaub mit Freunden ansteht, gibt es viel zu bedenken. Natürlich müssen die Eltern zustimmen, solange man noch nicht 18 Jahre alt ist.

Was keineswegs vergessen werden darf und hilfreiche Tipps findet ihr bei der kija und im aha.

 

aha – Jugendinfo Vorarlberg

S

Sexualität

Ab 14 Jahren sind die Jugendliche Sexualmündig und dürfen daher sexuelle Handlungen ausüben inklusive Geschlechtsverkehr.

Ab 13 Jahren ist Geschlechtsverkehr straffrei, wenn der/die PartnerIn nicht mehr als 3 Jahre älter ist.

Mit 12 Jahren ist sexueller Kontakt ohne Geschlechtsverkehr erlaubt mit einem Partner der maximal 4 Jahre älter ist.

 

Sexuelle Handlungen und Geschlechtsverkehr sind immer verboten:

  • Mit einer Autoritätsperson
  • Unter Ausnützung einer Zwangslage
  • Gegen Bezahlung


Broschüre Liebe und Sexualität

Broschüre Rechte und Pflichten

Strafmündig

Mit 14 Jahren bist du Strafmündig. Das bedeutet, dass du für strafbare Handlungen verfolgt werden kannst und du dich vor Gericht verantworten musst.

 

Broschüre Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei

Broschüre Rechte und Pflichten von Jugendlichen

Staatsanwaltschaft

Behörde mit speziell ausgebildeten Juristinnen/Juristen, die Straftagen „im Auftrag des Staates“ verfolgen.

 

www.kija.at

Broschüre Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei

Strafregister

Eine Datenbank, in die alle strafrechtlichen Verurteilungen eingetragen werden. Um manche Tätigkeiten und Berufe ausüben zu dürfen, musst du einen Auszug aus deinem Strafregister vorlegen, der keine Einträge aufweisen darf. Solche Einträge werden nach einer gewissen Zeit aber wieder aus dem Strafregister gelöscht.

 

www.kija.at

Broschüre Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei

T

Tabak

Seit 01.01.2019 ist rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt.

Das heißt, dass Jugendliche sämtliche Zigaretten, Tabakerzeugnisse, Wasserpfeifen, E-Zigaretten und ähnliches weder gekauft noch konsumiert werden dürfen

 

Ebenfalls ist es im privaten Fahrzeug nicht erlaubt zu rauchen, wenn eine Person unter 18 Jahren anwesend ist.

Broschüre #jugendschutz in Österreich

Tattoo

Unter 16 Jahren darfst du dich überhaupt nicht tätowieren lassen.
Zwischen 16 und 18 Jahren brauchst du die schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteiles.

Auch Permanent Make-up, bei dem die Konturen von z.B. Augen, Lippen, hervorgehoben bzw. nachgezeichnet oder schattiert werden, sind Tattoos.

 

Broschüre Tattoo und Piercings

Taschengeld

Die Höhe des Taschengeldes ist nirgends festgelegt, dass muss das Kind selber mit den Eltern ausverhandeln. Es wird allerdings empfohlen, da die Kinder und Jugendliche so den Umgang mit Geld erlernen, den Kindern und Jugendlichen regelmäßig ein Taschengeld auszuzahlen.

 

Zur Orientierung über die Höhe und in welchem Intervall gibt es vom Bundesministerium für Soziales eine Taschengeldtabelle.

 

ACHTUNG: Dies ist nur eine Empfehlung und kein Recht

V

Vertrauensperson

Eine Person, die beruhigend auf dich wirkt und bei der du das Gefühl hast, dass sie den Überblick über eine schwierige Situation behalten kann. Die Anwesenheit einer Vertrauensperson kannst du bei den meisten Handlungen, die die Polizei dir gegenübersetzt.

 

Bei sämtlichen Terminen bei der Polizei und auf dem Gericht kannst du eine Vertrauensperson mitnehmen. Das Gesetz nennt als Vertrauensperson deine gesetzliche Vertretung (meistens deine Eltern), andere Erziehungsberechtige, sonstige Angehörige, Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe oder der Bewährungshilfe. Vertrauenspersonen dürfen in die Angelegenheit aber nicht selbst verwickelt sein!

Es sollte eine Person sein, die den Überblick über eine schwierige Situation behalten kann und zu der du Vertrauen hast.

 

www.kija.at

Broschüre Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei