Lockdown für Ungeimpfte

War es bisher ausreichend, getestet zu sein, wurden vor Kurzem die Zugänge zu vielerlei Bereichen durch die 2G-Regel eingeschränkt. So durften in einem ersten Schritt nur mehr Geimpfte und Genese etwa ein Restaurant besuchen oder ins Kino gehen. Verschärft wurde diese Regelung nunmehr auch noch durch den seit Montag geltenden Lockdown für Ungeimpfte. Diese dürfen das Haus nur aus den uns zwischenzeitlich bestens bekannten „triftigen Gründen“ verlassen, zu denen ua auch der Besuch der Schule bzw der Ausbildungsstätte zählt.

 

Allerdings gibt es davon Ausnahmen:

  • Kinder unter 12 Jahren unterliegen keinerlei Nachweispflicht.
  • Der Ninja-Pass schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Das heißt, auch Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren sind weitgehend von den verschärften Maßnahmen ausgenommen, sofern sie eine Schule besuchen und sich dort regelmäßig testen lassen.
  • Keine Relevanz hinsichtlich der 2G-Regel hat der Ninja-Pass allerdings für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche. Diese haben sich an die verschärften Maßnahmen zu halten

     

Lediglich im Rahmen der Jugendarbeit und für Ferienlager gilt der Ninja-Pass als Zugangsberechtigung auch für diese Altersgruppe.

Tanja Dorn • 17. November 2021

KiJa Vorarlberg: Beratung für Kinder und Jugendliche

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