Neues im Kinder- und Jugendgesetz

Aufgepasst! Das Konsumations- und Abgabeverbot von Genuss- und Suchtmitteln im Kinder- und Jugendgesetz wurde ausgedehnt. Seit Mitte Juni zählen nun auch sonstige Rausch- und Suchtmittel, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Abhängigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen – wie z.B. tabakfreie Nikotinbeutel – dazu. Ebenso dürfen Geräte zum Konsum dieser Mittel nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben bzw. von diesen erworben und besessen werden. Die Polizei kann dir gegebenenfalls beides abnehmen.

Tanja Dorn • 19. Juli 2023

KiJa Vorarlberg: Beratung für Kinder und Jugendliche

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